Die Wittwe Joh. Bapt. Ibels hierselbst Anstand nimmt, den von ihrem verstorbenen Ehemann gezeichneten freiwilligen Beitrag von 150 Thlr für die Erwerbung und die Einrichtung des Convictorial-Gebäudes zu berichtigen so ersucht Gemeinderath, dieselbe gerichtlich belangen zu lassen.
actum ut supra
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Typ | Gebäude |
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