Zu dem entworfenen Vertrage zwischen der Stadt Neuhs und der Wittwe Dr. Greuter, wornach die eingestürzte Grenzmauer am Convicte, von der Stadt nun aufgeführt wird und alleiniges Eigenthum der letzteren bleibt, der Grund und Boden aber gemeinschaftliches Eigenthum der Stadt und der Wittwe Dr. Greuter sind, ertheilte die Versammlung ihre Genehmigung.
actum ut supra