Band 59: Eintrag vom  19. September 1881 (Nr. 778)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Erfterweiterungsarbeiten.

Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß dem Unternehmen der Erfterweiterungsarbeiten Seitens der Strombau-Verwaltung als Ausladestellen für den Baggergrund eine Stelle in unmittelbarer Nähe von Düsseldorf oder das Binnenwasser zwischen Festlande und Oelgangsinsel angewiesen sei. Die erstgenannte Stelle sei soweit von dem Erftkanale entfernt, daß dem Unternehmer durch den weiteren Transport bedeutende Mehrkosten entstünden und beantrage derselbe daher, eine Erhöhung der ihm contractlich zugesicherten Entschädigung. Für die Benutzung der zweiten Stelle verlange der Fischereipächter Reinartz zu Heerdt eine Entschädigung von 1200 Mark. Da nach dem Vertrage der Unternehmer verpflichtet ist, sich die Ausladestelle für den Baggergrund selbst ohne Mitwirkung der Stadt von der Strombau-Verwaltung anweisen zu lassen, so beschließt die Versammlung eine Erhöhung der contractlichen Entschädigung abzulehnen, dem Unternehmer bezüglich der Anweisung einer anderen Stelle zum Auswerfen des Baggergrundes die erforderlichen Schritte selbst zu überlassen,

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dahingegen durch Vermittlung des Stadtverordneten Herrn Melchers den Versuch zu machen, ob nicht der FischereizüchterReinartz sich zu einer bedeutenden Ermäßigung der obenerwähnten Entschädigung, bereit finden läßt.