Band 58: Eintrag vom  15. November 1875 (Nr. 579)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Einrichtung eines Locals für Brandspritzen.

Der Vorsitzende theilt mit, daß die Königliche Steuer-Verwaltung nur geneigt sei, einen Theil der Waaren-Niederlage als Spritzenlocal abzutreten, wenn die Stadt sich bereit erkläre, die in die Niederlage gelangenden Waaren unter Uebernahme aller diesfälligen Ansprüche der Niederleger an die Staatskasse gegen Feuergefahr zu versichern. Die Versammlung beschließt auf diese Bedingungen einzugehen.