II.) genehmigt das Anerbieten der Gebrüder Koene- mann, der Stadt gegenüber diejenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche dieselbe behufs Erwirkung der kostenfreien Vornahme der Abfertigungen auf dem Dampfkrahnplatzeder König- lichen Steuerverwaltung gegenüber durch Beschluß vom heuti- gen Tage einzugehen sich bereit erklärt hat und beauftragt den Vorsitzenden mit Gebrüdern Koenemann einen hierauf be- züglichen Vertrag abzuschließen.