3.) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt den Abschluß eines Vertrages mit der königlichen Steuer- verwaltung betr. Einrichtung einer Abfertigungsstation am Dampfkrahnen nach dem vom Herrn Steuerrathvon Zuccalmaglio am 29. vorigen Monats eingesandten Ent- wurf und beauftragt den Vorsitzenden mit Vollziehung desselben;
genehmigt das Anerbieten der Firma Gebrüder Koenemann für die Dauer des mit derselben abgeschlossenen Vertrages über Anpachtung der Krahnenbühne und des angren- zenden Lagerplatzes der Stadt gegenüber alle diejenigen Ver- pflichtungen unentgeltlich zu übernehmen, welche derselben durch den vorerwähnten Vertrag der königlichen Steuerver- waltung gegenüber erwachsen mit der Maßgabe, daß 1.) die Anlage der Wasserleitung auf städtische Kosten zu erfolgen hat, 2.) die Genehmigung der Stadt zu dem nach §. 13 des Ver- trages festzustellenden Tarifs vorbehalten bleibt.
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