Der Bürgermeister legte ein Schreiben des Wohllöblichen Schulvorstandes datiert vom 5. August des Jahres vor. Dieses Schreiben enthält den Antrag an den Stadtrath, daß da den bisherige Director Meis mit Ende dieses Schuljahres sein Amt als Director am hiesigen Progymnasium nieder lege, es an der Zeit sei, zur Wiederbesetzung dieser Stelle eine Bekanntmachung in öffentlichen Blättern ergehen zu lassen, um tüchtige Schulmänner zur Bewerbung dieser Stelle aufzufordern. In dieser Bekanntmachung müsse aber die Höhe des Gehaltes nothwendig angegeben sein,
[Nächste Seite] der Stadtrath möge solche vorläufig bestimmen.Hierauf bestimmte der Stadtrath, indem die Meinung der Schul-Commission theilte , daß dem künftigen Director mindestens ein Gehalt von jährlich 800 Thaler nebst freier Wohnung zuerkannt werden könne. — Das Löschen des Wertes "geschlossen" und der Zusatz des Wertes "vollzogen" wurde genehmigt.