8.) " I.) beschließt zur Zeit von Anträgen auf Verlegung des Hauptsteueramtes Abstand zu nehmen beschließt der Königlichen Steuerverwaltung behufs Erwirkung der kostenfreien Vornahme der Abfertigungen auf dem Dampf- krahnplatze diejenigen Anerbietungen zu machen, welche in der zu der heutigen Verhandlung paraphirten Beschreibung nie-
[Nächste Seite]dergelegt sind.
| Typ | Gebäude |
|---|---|
| Erwähnt in |
|
| Typ | Flur |
|---|---|
| Erwähnt in |
|
| Erwähnt in |
|
|---|