Band 55: Eintrag vom  23. September 1869 (Nr. 715)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Benutzung disponibler Räume in der Niederlage.

Nachdem sich Gelegenheit gefunden, die nicht von der Steuer-Verwaltung benutzten Räume der städtischen Niederlage

[Nächste Seite] vermiethen zu können, beschließt die Versammlung, bei der Königl. Steuerbehörde zu beantragen, daß der Stadt der Keller & ein Theil der Niederlage und des Speichers derselben zur Verpachtung unter Vorbehalt zweimonatlicher Kündigung überlassen werden.

actum ut supra