Der Vorsitzende macht die Mittheilung, daß die Klage der Stadt Neuhs contra Holzheim Betreffs des evangelischen Pfarrhauses abgewiesen sei,
worauf die Versammlung beschließt, vorerst noch ein Rechtsgutachten
zu extrahiren.
(8. Mai 1871) "Pfarrhauses hierselbst, sich dahin ausgesprochen hat, daß er sich von
der
Einlegung des Kassations-Recurses Erfolg verspreche. Stadtrath sprach sich "