Der Vorsitzende theilt mit, daß auf einen Antrag der Armen- und Hospital-Deputation um Bewilligung einer Freistelle in der Taubstummen-Anstalt zu Coeln für den taubstummen Knaben Wilhelm Gommersbach das Königliche Provincial-Schul-Collegium sich dahin ausgesprochen habe, daß dem Antrage nichts entgegenstünde, wenn die Stadt Neuhs sich verpflichte einen Beitrag zu den Kosten von jährlich 25 th. zu entrichten und außerdem die Garantie für die Instandhaltung der Bekleidung während des sechsjährigen Unterrichtscursus zu übernehmen. Die Versammlung erklärt sich mit der Zahlung des jährlichen Beitrags von 25 th. sowie der Uebernahme der Garantie für die Instandhaltung der Bekleidung während des 6jährigen Cursus einverstanden.