Auf den Antrag des Comités vom BürgerschützenVerein bewilligt Gemeinderath zu den mit dem diesjährigen Kirmesfeste verbundenen Kosten einen städtischen Zuschuß von 40 Thlr und zum Zwecke der Anschaffung eines Ehrenpreises zu einem für die auswärtigen Schützen anzuordnenden Preisschießen, einen Betrag von 25 Thl.
actum ut supra