Band 55: Eintrag vom  18. November 1867 (Nr. 153)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
6. Remuneration für den Communal-Executor Sterk.

Dem Communal-Executor Sterk wurde für den Verlust an Gebühren und für mancherlei unbelohnt gebliebene Verrichtungen eine Remuneration von fünfzehn Thalern bewilligt.

a.u.s.