Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß die Firma Oertel bereit sei, die Erdarbeiten der ersten Abtheilung zu 15 % unter Kostenanschlag und die Baggerarbeiten zu 5 % über Kostenanschlag zu übernehmen.
Die Versammlung beschließt, durch die Firma Oertel & Cie nur dann eine Rinne bis zur Erfteisenbahnbrücke ausbaggern zu lassen, wenn die genannte Firma von dem erhobenen Widerspruche gegen die diesseitige Auslegung des § 10 des über den Erftarbeiten abgeschlossenen Vertrages, Abstand nimmt.
Die Firma Oertel habe ferner für die Befestigung des linken Erftufers Grauwacke, in Stücken von 3-20 Kg. Schwere zu 4 1/2 Mark offerirt. Die betreffende Commission habe diese Steine jedoch zu leicht gefunden und beschlossen, 20 - 60 Kg schwere Steine zu verwenden. Hierfür verlange die Firma Oertel 1 Mark mehr. Die Versammlung beschließt, der Firma Oertel die Arbeiten zur Besfestigung des linken Erftufers zu übertragen, wenn dieselbe sich bereit erklärt, die Lieferung von Steinen in der Schwere von 20 - 60 Kg, sowie die Ausführung sonstiger Arbeiten für die Gesammtsumme von 7 530 Mark zu übernehmen; im anderen Falle soll mit einem anderen Unternehmer in nähere Unterhandlung getreten werden.