8) Der Verkauf folgender der Armenverwaltung zugehörigen Grundstücke und zwar:
[Nächste Seite]1) 25 Are 15 Meter in der Gemeinde Hoisten an den Mathias Jordans zu Neukirchen für dreihundert Mark und 2) 14 Are 10 Meter in der Gemeinde Neukirchen-Hülchrath an den Wilhelm Heister zu Neukirchen für ebenfalls dreihundert Mark wird genehmigt.
Die Armen- und Hospital-Deputation wird mit Abschluß der erforderlichen Kaufverträge beauftragt.
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