Ein Vertrag zwischen der Stadt und der Firma F. H. Kaumanns vom 17. Juni v. J. wird vertagt wonach in Modification
[Nächste Seite]des Vertrages vom 29. Juni 1864 der genannten Firma gestattet wird, zwei Oeffnungen in den Gebäuden auf ihrem Lohhofe vor dem Oberthor, welche zur Controlirung des Mühlenwassers dienen sollen, geschlossen werden dürfen, wogegen jene Firma die Verpflichtung übernimmt, die zwischen den alten und neuen Gebäuden befindliche fünf Meter breite Oeffnung nicht zu bebauen und zu gestatten, daß der Erftschlamm wie bisher vor dieser Stelle herausgefahren werde.
Die Stadtverordneten-Versammlung ertheilt zu diesem Vertrage ihre Zustimmung.
Die Versammlung nimmt zugleich Kenntniß von einem zwischen den betheiligten Mühlenbesitzern und der Firma F. H. Kaumanns abgeschlossenen Uebereinkommen wegen der Bauausführungen auf dem ehemaligen Wolf'schen Lohhofe, gegen dessen Inhalt nichts zu erinnern gefunden wurde.