Band 59: Eintrag vom  2. Januar 1882 (Nr. 852)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
10. Abkommen mit den beiden Eisenbahn wegen Entwässerung des Bahnhofes.

Der Vorsitzende verliest das zwischen den beiden

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Eisenbahnen und der Stadt Neuss getroffene Uebereinkommen wegen Entwässerung des hiesigen Bahnhofes. Die der Stadt hierdurch entstehenden Kosten belaufen sich auf 1800 - 2000 Mark.

Die Versammlung genehmigt dieses Uebereinkommen unter folgenden Vorbehalten nämlich : 1, daß der Stadt auf ewige Zeiten seitens der beiden Eisenbahn-Verwaltungen das Recht eingeräumt werde, den Canal zur Entwässerung der in der Umgegend des Bahnhofes bereits bestehenden resp. noch anzulegenden öffentlichen Straßen, Wege und Plätze zu benutzen und 2, daß der Auslauf des Canals in der Böschung des Erftcanals so eingerichtet werde, daß er zu dem Projecte der auszuführenden Hafenbahn paßt.