Der Leihhaus-Verwalter und Sparcassen-Rendant Rosellen trägt in einem Gesuche vom 9. dieses Monats vor, daß in seiner Amts-Caution von 3500 Thlr. eine Summe von 1500 Thlr. als Hypotheken-Inscription auf eine seiner Zeit ihm zugehörig gewesenes Haus liege, und er nunmehr nach der Veräußerung dieses Hauses wünsche, statt der Hypotheke, die Summe von 1500 Thalern in Neußer Stadt-Obligationen als Caution zu stellen. Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt, diesem Gesuche zu entsprechen.
actum ut supra