Band 59: Eintrag vom  2. Juni 1881 (Nr. 658)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
10. Bedingungen zum Verding der Hütung des Weideviehes.

Der Vorsitzende verliest die aufgestellten Bedingungen und werden einige Abänderungen beschlossen. Die Dauer des hiernach aufzustellenden Vertrages wird auf 9 Jahre festgesetzt.