Zunächst soll bei den einzelnen dabei interessirten Kaufleuten angefragt werden, ob sie die Kosten der Schiffsbewachung zu tragen bereit sind. Verneinenden Falls soll der mit dem Hauptsteuer-Amte bezüglich der Tragung der Schiffsbewachungskosten unter dem 25. Mai 1844 geschlossenen Vertrag aufgelöst werden.