Zunächst soll bei den einzelnen dabei interessirten Kauf- leuten angefragt werden, ob sie die Kosten der Schiffs- bewachung zu tragen bereit sind. Verneinenden Falls soll der mit dem Hauptsteuer-Amte bezüglich der Tragung der Schiffsbewachungskosten unter dem 25. Mai 1844 geschlossenen Vertrag aufgelöst werden.