Es wird beschlossen, an das Königliche Hauptsteueramt hierselbst das Ersuchen zu richten, die Schiffbewachungs- kosten von den Adressaten der im Freihafen aus- ladenden Schiffe in gleicher Weise einziehen zu lassen, wie dies Seitens des Hauptsteueramtes bei den außer- halb des Hafens ausladenden Schiffen geschieht.
| Typ | Flur |
|---|---|
| Erwähnt in |
|
| Erwähnt in |
|
|---|