Band 58: Eintrag vom  24. März 1879 (Nr. 1690)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
10.) Schiffbewachungskosten.

Es wird beschlossen, an das Königliche Hauptsteueramt hierselbst das Ersuchen zu richten, die Schiffbewachungskosten von den Adressaten der im Freihafen ausladenden Schiffe in gleicher Weise einziehen zu lassen, wie dies Seitens des Hauptsteueramtes bei den außerhalb des Hafens ausladenden Schiffen geschieht.