Band 60: Eintrag vom  22. März 1895 (Nr. 1644)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

6. beschließt bezüglich des Aufrückens der bereits angestellten Polizeibeamten in die neu beschlossene Gehalts- scala den Polizeisergeanten Kempermann ein Dienst- alter von 10 Jahren, dem Hülfs-Polizeisergeanten Höfges ein Dienstalter von 8 Jahren und den übrigen Beamten die seit 1. April 1890 verbrachte Dienstzeit in Anrechnung zu bringen.