8. Legat von Stenzeler. Die Wittwe Theodor Stenzeler hat der Stadt
ein Legat von 100 Mark vermacht mit der Bestimmung,
daß die Zinsen dem Todtengräber zu zahlen seien, welcher
dafür ihre Familiengrabstätte in Ordnung zu halten habe.
St.-V.-V. lehnt die Annahme dieses Legates ab.