Die in der vorigen Sitzung begonnene Berathung des Etats wurde fortgesetzt und wurde derselbe nach Durchberathung in Einnahmen und Ausgaben balancierend zu 109000 thr. festgestellt. Zur Aufbringung des Deficits von 37464 thr. 24 Sgr. 9 Pfg wird bestimmt daß
1. von der Grund- und Gebäudesteuer 100 % Zuschläge,
2. " " Gewerbesteuer excl. Lit. L. 15 % dito,
3. als Communaleinkommensteuer von jedem Thaler auf das Einkommen fallenden wirklichen oder fingirten Klassen- und Einkommensteuer: a. der Stufe 2 der Klassensteuer 15 Sgr. resp. 50 % b. der " 3 und höheren Stufen der Klassensteuer sowie von der Einkommensteuer 1 thr. 15 Sgr. resp. 150 % erhoben werden. Ferner wird beschlossen die Tit. V. Art. 5. zu extraordinairen Pflasterarbeiten ausgeworfenen 500 thr. zur Entwässerung der Capitelstraße zu verwenden und der Vorsitzende zufolge eines desfallsigen Antrags ermächtigt
[Nächste Seite] durch den Kreisbaumeister ein Project nebst Kostenanschlag über Regulierung des Abflußgefälles im Glockhammer ausarbeiten zu laßen. Die Erhöhung des Gehaltes des Todtengräbers Roether wird für den Etat pro 1875 vorbehalten und beschlossen pro 1874 denselben mit einer Remuneration abzufinden.