In Bezugnahme auf den vorstehenden , von dem EisenwarenhändlerJosten gestellten und in der Sitzung vom 20. August des Jahres vorgebrachten Antrag, trug der Vorsitzende Bürgermeister vor, daß der MüllerMart. Godfr. Reinartz hierselbst in einem an das Bürgermeister-Amt gerichteten Schreiben darauf aufmerksam mache, wie auch er nun die Erlaubniß, das Gefälle in dem Abzugsgraben der Niers- und Nordkanal-Entwässerungs-Gesellschaft benutzen zu dürfen, eingekommen, wie er aber noch ohne Antwort geblieben sei, und dabei angenommen werden müsse, daß die Benutzung jenes Gefälles noch nicht bestimmt vergeben worden. Bis dahin daß dies geschehen, bitte er den Verkauf der tstädtischen Bleiche vor dem Oberthore zu vertagen Der Angabe des q Reinartz entgegen behauptet q W. Josten, daß die Entwässerungs-Genossenschaft ihm die Benutzung des Gefälles in dem Abzugsgraben zu irgend einem Triebwerke gemäß Übereinkommen übertragen habe.
Auf die beantragte Vertagung wird von der Versammlung nicht eingegangen, vielmehr beschlossen, die Oberthorbleiche ehestens öffentlich zum Verkauf ausstellen zu lassen. Die Bedingungen seien nach Anweisung und im Benehmen mit der städtischen Commission für städtisches Eigentum aufzustellen.
actum ut supra
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Typ | Flur |
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Typ | Gewässer |
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