Der Vorsitzende theilt der Stadtverordneten-Versammlung mit, daß die Niers,-Genossenschaft die Offerte der Stadt in Betreff der abgetretenen städtischen Wiesenfläche vor dem Oberthore mit dem Vorbehalt angenommen habe, daß durch eine von der Stadt etwa beliebte Veränderung des Grabens die Unterhaltungslast der Genossenschaft nicht erschwert, die neue Anlage nach Angabe der Genossenschafts-Verwaltung ausgeführt und in den Wasserabstürzen eben so solide, wie die gegenwärtig bestehende, befestigt wurde. Die Stadt
[Nächste Seite] Die Stadt würde demnach vier Thlr fünfzehn Sgr pro Ruthe an Entschädigung und außerdem unter dem obigen Vorbehalte das Recht erhalten, den Abflußgraben auf ihre Kosten auf die östliche Seite der städtischen Bleiche nach dem Hammfeldsbache hin, zu verlegen.Die Stadtverordnen-Versammlung erklärt sich mit dem von der Genossenschaft vorgeschlagenen Vorbehalt einverstanden, und autorisirt nunmehr den vorsitzenden Bürgermeister, über die Seitens der Stadt abgetretenen 57 Ruthen 10 Fuß unter den vereinbarten Bedingungen, und der Genossenschaft Vertrag abzuschließen.
actum ut supra