Die Haushaltspläne für 1926 werden unter Berücksichtigung der in den Kommissionen beschlossenen Änderungen wie folgt festgesetzt:
Einnahme | Ausgabe | |
M | M | |
Allgemeine Verwaltung | 1.124.800 | 1.542.200 |
Polizeiverwaltung | 59.580 | 429.280 |
Hochbauverwaltung | 435.450 | 435.450 |
Tiefbauverwaltung | 238.700 | 419.400 |
Vermessungsamt | 21.000 | 45.300 |
Fuhrpark einschl. Müllabfuhr | 121.000 | 121.000 |
Gartenverwaltung | 12.000 | 106.000 |
Friedhofsverwaltung | 49.000 | 69.000 |
Schlachthof | 122.000 | 122.000 |
freiwillige Feuerwehr | 1.000 | 28.000 |
Volksschulen | 182.000 | 663.500 |
Gewerbliche Berufsschule | 52.100 | 88.200 |
Mädchen-Berufsschule | 33.100 | 58.700 |
Kaufmännische Berufsschule | 9.800 | 17.800 |
Oberrealschule | 115.400 | 302.200 |
zu übertragen | 2.876.930 | 4.601.970 |
Übertrag | 2.576.930 | 4.601.970 |
Verschiedene Schullasten | - | 87.000 |
Museum | 4.200 | 33.700 |
Lese- und Bücherhalle | 1.600 | 21.000 |
Zeughaus | 37.500 | 63.900 |
Krankenhausverwaltung | 271.000 | 320.000 |
Wohlfahrtsverwaltung | 256.500 | 1.024.000 |
Finanzverwaltung | 1.690.000 | 986.000 |
Grundstücksverwaltung | 1.012.000 | 1.013.000 |
Steuern | 3.026.000 | 673.000 |
Verschiedene Einnahmen und Ausgaben | 73.270 380.370 | ___________ |
Summa: | 9.050.000 | 9.050.000 |
Hierbei wurde folgendes beschlossen: a) Allgemeine Verwaltung: Hinsichtlich der Rückgruppierung der städtischen Beamten und Angestellten einschließlich Oberbürgermeister und Beigeordnete behält Stadtverordnetenversammlung sich besondere Beschlußfassung nach Erledigung des Einspruchsverfahrens vor. Bis dahin soll es bei dem bisherigen Verfahren verbleiben. Mit Rücksicht auf die in Zukunft zu erwartenden Pensionslasten soll rechtzeitig ein Pensionsfonds datiert werden. In Anbetracht der ungünstigen Finanzlage muß davon aber in diesem Jahre abgesehen werden. b) Tiefbauverwaltung: Wegen Erhebung von Vorausleistungen für die Wegeunterhaltung wird folgendes beschlossen: die in der Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung vom 23.2.1926 beschlossene Ordnung bleibt bestehen, jedoch wird die Veranlagung und Erhebung für das Rechnungsjahr 1926 bis auf weiteres ausgesetzt. Dagegen soll die Beitragserhebung für 1925 unverzüglich durchgeführt werden.
Im Etatsjahre 1926 sollen folgende Straßen instand gesetzt werden: Michael-, Mühlen-, Zoll-, Citadell-, Rhein-, Quirinus-, und Friedrichstraße, Salzstraßenunterführung, Rheintorstraßezwischen Hafen- und Königstraße, Nordkanalallee an der BrückeFriedrichstraße und Hauptstraßenzug.
[Nächste Seite]Über den erstmaligen Ausbau von Straßen soll von Fall zu Fall Beschluß gefaßt werden. c) Schlachthof: Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Gebühren - Änderung ab 1.4.1926: Die Schlachthofbenutzungsgebühren und Untersuchungsgebühren sollen betragen: für Großvieh, Schweine und Kälber 4 Pfg. pro kg. Schlachtgewicht, " Schafe 1,80 M das Stück, " Ziegen 1,- M " " , die Gebühren für Trichinenschau 75 Pfg. das Stück, die Kühlhausmiete 67,- M pro qm und 9 Monate, für nicht regelmäßig im Schlachthof Schlachtende ein Aufschlag von 100 %. Die Marktgebühren: für Großvieh 1,- M das Stück, für Schweine und Kleinvieh 0,50 M das Stück, die Stallgebühren: für Großvieh 0,50 M das Stück, für Schweine und Kleinvieh 0,30 M das Stück, die Wiegegebühren: für Großvieh 0,40 M das Stück, für Kleinvieh und Schweine 0,20 M das Stück. d) Gewerbliche Berufsschule: Der Einrichtung einer Religionslehrerstelle (Gehaltsgruppe X.) stimmt Stadtverordnetenversammlung zu. Sie wird über die Anstellung des Rektors Menniken aus Neuss als Religionslehrer vom 1.4.1926 ab gehört. Das Besoldungsdienstalter wird auf 1.4.1926 festgesetzt. e) Oberrealschule: Das Schulgeld wird ab 1.4.1926 in Gemäßheit der gesetzlichen Bestimmungen für Einheimische auf jährlich 200 M und für Auswärtige auf 250 M erhöht. Die Schüler des Landkreises Neuss sollen als Auswärtige behandelt werden, weshalb auf den Kreis zuschuß verzichtet wird. Ausgabetitel II - 3 (Unterhaltung der Schülerbibliothek) wird von 300 M auf 500 M erhöht. Für Einrichtung einer Unterstützungsbibliothek (neue Ausgabeposition) sollen 2000 M eingesetzt werden.
[Nächste Seite]f) Museum: Dem ArchäologenDr. Koenen wird nach Auflösung des bisherigen Dienstverhältnisses ab 1.4. 1926 auf jederzeitigen Widerruf eine monatliche Vergütung von 250 M bewilligt. g) Zeughaus: Mit der Verlängerung der Mitgliedschaft der Stadt Neuss zum Rheinischen Städtebundtheater um ein Jahr (Stadtverordnetenversammlung Beschluß vom 22.9. 1925) ist Stadtverordneten - Versammlung einverstanden. h) Wohlfahrtsverwaltung: Für die neu am Berghäuschensweg vorgesehene Kinderbewahrschule soll, wie für die schon bestehenden Bewahrschulen, ebenfalls ein Zuschuß von 1000 M gewährt werden. Dementsprechend erhöht sich der Etatskredit bei Ausgaben Titel VI - 11 auf 9000 M. i) Grundstücksverwaltung: Für Gebäude - Unterhaltung werden 10 000 M gekürzt, so daß an Stelle von 35 000 M nur noch 25 000 M verbleiben (vergl. Ausgabetitel III - 6): k) Verschiedenes Beim Wohnungsamt werden an Beihilfen für Instandsetzung von Altwohnungen 5 000 M und an Mietbeihilfen 10000 bewilligt. Diese Kredite sollen nach Bedarf gegenseitig übertragbar sein.