Band 50: Eintrag vom  19. Juli 1855 (Nr. 370)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Von dem HafenmeisterLohausen wird beantragt, daß statt der bisherigen Einrichtung, wornach die beiden städtischen Arbeiter am Krahnen per Centner Waare ihre Vergütung erhalten, und nur an der Erft anwesend sind, wenn grade gekrahnt werden muß, zwei geeignete Arbeiter gegen fortlaufenden Lohn als Krahnenknechte engagirt werden. Hierdurch sei der Vortheil errungen, daß diese Leute dann auch zu den fortwährend an der Erft vorkommenden andern Arbeiten wie Theeren und Wasser-Ausschöpfen der Baggermaschinen und Nachen,Theeren der Einfriedigung des Freihafens, Unterhaltung des Leinenpfades und der Erftufer etc benutzt werden können, so daß für die Stadt auch jedenfalls weniger als bis jetzt auszugeben sein werde. Ferner seien bei etwaigen Vorkommnissen immer Leute disponibel.

Gemeinderath [eingefügt:genehmigte], daß die vorgeschlagene Einrichtung versuchsweise unternommen werde, worüber derselbe einer nähern Vorlage entgegensieht.

actum ut supra