Band 49: Eintrag vom  7. November 1850 (Nr. 67)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Von der Handlungsfirma Scheidtweiler & Abelszu Cöln wird mittelst Schreibens vom 4. November c. der Antrag ge- stellt, daß die Gemeinde Neuß die Krahnengebühren für eine bedeutende Parthie Eisenbahnschienen, welche im hiesigen Erft- Canal ausgeladen werden sollen, ohne daß der städtische Krahnen dafür benutzt werde, erlassen möge, indem Antragsteller entgegengesetzten Falles genöthigt sein würden, zur Kosten-Erspar- niß die Ausladung in Grimlinghausen bewirken zu lassen.

Bei Berathung des vorstehenden Antrags kam zuerst der allgemein gehaltene Antrag zur Abstimmung, daß für diejenigen, durch eine Commission näher zu bezeichnende Güter, welche nach dem diesseitigen Erft Reglement krahnenpflichtig sind, den Krahnen aber in der Wirklichkeit nicht benutzen, überhaupt eine Ermässigung eintrete.

Gemeinderath ging auf diesen Antrag ein, und wählte demnach die Mitglieder Frings, De Rath, Schellens, Hese- mann, Flemming, Fischer um diejenigen Güter, für welche eventuell eine ermäßigte Krahnengebühr zu entrichten sei, in Vorschlag zu bringen.

Was den Antrag der Handlungsfirma Scheidtweiler & Abels betrifft, so beschloß Gemeinderath in Anbetracht, daß die hier auszuladenden Eisenbahnschienen den Krahnen nicht benutzen, daß ferner die desfallsigen Parthien bedeutend sind, und Eisenbahnschienen anderwärts nicht als Krahnengüter angesehen werden, die Krahnengebühr hierfür von 5 pf auf die Hälfte von 2 1/2 Pf pro Centner zu ermässigen.

A. u. s.