in fernerer Erwägung, daß die baldige Er- richtung eines neuen Conviktes auch im Interesse der Stadt durchaus wünschenswerth und es daher auch angemessen erscheint, wenn sie durch die in Rede stehende Zuwendung gleichzeitig die baldige Ausführung dieses Projektes fördert, erklärt sich die Stadt-Verordneten-Versamm- lung bereit, dem Erzbischöflichen Stuhle eine den von der Bürgerschaft für das frühere Conviktge- bäude gespendeten Beiträgen gleichkommende Sum- me von neun und zwanzigtausend fünf und fünfzig Mark als Beihülfe zur Errichtung eines neuen Conviktgebäudes unter der Bedingung zu überweisen, daß