1.) Stadt-Verordneten-Versammlung erklärt sich bereit, dem erzbischöflichen General-Vicariat die sogenannte weiße Schule nebst dem auf dem Schulhofe befindlichen Wasch- und Abortgebäude zur provisorischen Errichtung eines Knaben-Con- victes unter den nachstehenden Bedingungen zu vermiethen.
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