Band 75: Eintrag vom  27. Dezember 1930 (Nr. 1322)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
13. Bürgschaftsübernahme.

a) Die Landesbank der Rheinprovinz in Düsseldorf ist bereit, der Neußer Arbeiterwohnungsgenossenschaft e.G.m. b. H, Neuss, für die Rückführung von 7 Wohnhäusern an der Römerstraße, deren Gesamtbaukosten mit 117 000 M veranschlagt und anerkannt sind, ein Darlehen von 55 500 M als I. Hypothek zu geben.

Stadtverordnetenversammlung beschließt die Übernahme der selbstschuldnerischen Bürgschaft für den 40 % der Baukosten übersteigenden Betrag der ersten Hypothek, d. heißt für 8700 M.

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b) Stadtverordnetenversammlung erklärt sich mit der Übernahme der selbstschuldnerischen Bürgschaft für eine von dem Matthias Schrangsbei der Versicherungsanstalt für Angestellte aufzunehmende I. Hypothek von 3000 M für den Wohnhausneubau Zeppelinstraße 15 einverstanden.

Bei dieser Gelegenheit beschließt Stadtverordnetenversammlung weiter den Wohnungsbaugenossenschaften im Hinblick auf die Höhe der im Laufe der Jahre von der Stadt übernommenen Bürgschaften die Verpflichtung zur regelmäßigen Einreichung von Bilanzen beim Abschluß des Geschäftsjahres und zur Gestaltung von Buchprüfungen durch städtische Revisionsbeamte aufzuerlegen.