Stadtverordnetenversammlung beschließt den teilweisen Ausbau des III. Hafenbeckens und bewilligt die veranschlag- ten Kosten in Höhe von 1 500 000 M, die, soweit sie nicht durch Zuschüsse aus der produktiven Erwerbslosenfürsorge ge- deckt werden können, aus Anleihe bestritten werden sollen. Tilgungssatz 2 %.