Band 75: Eintrag vom  29. August 1925 (Nr. 141)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Anleiheaufnahme.

Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufnahme einer langfristigen Anleihe in Höhe von 6 500 000 Reichsmark als Ausleihe für folgende Gemeindezwecke:

Zusammenstellung

von Beträgen die aus einer neuen Stadtanleihe gedeckt werden sollen.

Die Anleihe soll bei der Landesbank der Rheinprovinz zu Zins-, Tilgungs- und sonstigen Bedingungen aufgenommen werden, die der deutsche Sparkassenund Giroverband für die Weiterleitung der von ihm auf Grund vorliegender staatsaufsichtsbehördlicher Genehmigung aufgenommen Auslandsanleihe einheitlich festgesetzt.

Im übrigen wird die Verwaltung ermächtigt etwaige von der Aufsichtsbehörde pp. verlangte Änderungen vorzunehmen, soweit diese die Gestaltung der Anleihe

Lfd N° Stadtv. Beschluß vom Zweck Betrag M Tilgung %
1 25.3.24 Erweiterung des Erftkanals vom II. Hafenbekkenbis zur Eisenbahnbrücke 600 000 2
23 25.3.24 Anschüttung eines Straßen- und Bahnkörpers zur Aufschließung von Trocken - Industriegelände zwischen dem II. und dem projektierten III. Hafenbecken 250 000 2
34 10.3.25 Umbau und Erweiterung des Übergabebahnhofes 220 000 2
42 29.8.25 Teilweiser Ausbau des III. Hafenbeckens 1 500 000 2
5 10.3.25 Straßenbahnneubau Kaarst und Grimlinghausen 810 000 5
6 29.8.25 Straßenbahnneubau Schiefbahn 820 000 5
7 29.8.25 Beteiligung an der Niederrheinischen Eisenbahngesellschaft A. G. 1 500 000 5
8 16.12.24 17.3.25 und 21.7.25 Beteiligung an Autolinien 80 000 10
9 Unkosten der Anleihe und zur Abrundung (rd. 12 %) 720 000 2
___________ Sa. 6 500 000 Durchschnittstilgungssatz 3,55 % rd. 3,5 %
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nicht wesentlich beinflussen.

Falls die Anleiheverhandlungen des Sparkassen- und Giroverbandes erfolglos sind oder sich sonstige Unterbringungsmöglichkeiten ergeben sollten, wird die Verwaltung ermächtigt, hiervon Gebrauch zu machen.