Band 75: Eintrag vom  29. August 1925 (Nr. 141)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Anleiheaufnahme.

Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufnahme einer langfristigen Anleihe in Höhe von 6 500 000 Reichs- mark als Ausleihe für folgende Gemeindezwecke:

Zusammenstellung

von Beträgen die aus einer neuen Stadtanleihe gedeckt werden sollen.

Die Anleihe soll bei der Landesbank der Rhein- provinz zu Zins-, Tilgungs- und sonstigen Bedingungen aufgenommen werden, die der deutsche Sparkassen- und Giroverband für die Weiterleitung der von ihm auf Grund vorliegender staatsaufsichtsbehördlicher Ge- nehmigung aufgenommen Auslandsanleihe ein- heitlich festgesetzt.

Im übrigen wird die Verwaltung ermächtigt etwaige von der Aufsichtsbehörde pp. verlangte Änderungen vor- zunehmen, soweit diese die Gestaltung der Anleihe

Lfd N° Stadtv. Beschluß vom Zweck Betrag M Tilgung %
1 25.3.24 Erweiterung des Erftkanals vom II. Hafenbek- kenbis zur Eisenbahnbrücke 600 000 2
23 25.3.24 Anschüttung eines Straßen- und Bahnkörpers zur Aufschließung von Trocken - Industriege- lände zwischen dem II. und dem projektierten III. Hafenbecken 250 000 2
34 10.3.25 Umbau und Erweiterung des Übergabe- bahnhofes 220 000 2
42 29.8.25 Teilweiser Ausbau des III. Hafenbeckens 1 500 000 2
5 10.3.25 Straßenbahnneubau Kaarst und Grimling- hausen 810 000 5
6 29.8.25 Straßenbahnneubau Schiefbahn 820 000 5
7 29.8.25 Beteiligung an der Niederrheinischen Eisenbahnge- sellschaft A. G. 1 500 000 5
8 16.12.24 17.3.25 und 21.7.25 Beteiligung an Autolinien 80 000 10
9 Unkosten der Anleihe und zur Abrundung (rd. 12 %) 720 000 2
___________ Sa. 6 500 000 Durch- schnitts- tilgungs- satz 3,55 % rd. 3,5 %
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nicht wesentlich beinflussen.

Falls die Anleiheverhandlungen des Sparkassen- und Girover- bandes erfolglos sind oder sich sonstige Unterbringungsmög- lichkeiten ergeben sollten, wird die Verwaltung ermächtigt, hiervon Gebrauch zu machen.