Aus Anlaß der Errichtung eines Anbaues haben sich die Eigentümer der Parzelle Flur F 2496/378 und 4064/378 Hombergs Albert und Tups Wilhelm verpflichtet, den vor der Fluchtlinie des Hauses Rheydterstraße 13b liegenden Terrainstreifen unentgeltlich an die Stadt abzutreten.
Stadtverordneten - Versammlung ist einverstanden. Die Eheleute Peter KamperVenloerstraße 59 haben sich aus Anlaß des Ladenumbaues verpflichtet, die vor der Fluchtlinie der Venloerstraße gelegenen Geländestreifen unentgeltlich an die Stadt abzutreten. Stadtverordneten - Versammlung ist einverstanden.
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