anfrag
herr burgermeister Bringman thunt referiren, daß, weilen jederzeith beij der burgermeister wahl viele excessen und ungleicheiten mit eßen und trincken sich zu zutragen pflegen, ob nicht beßer und dienlicher seijn zu abstellung der burgermeister und renthmeisterwahl nach der ordnung unter denen herren scheffen und rathsverwandten sothann ambtere vertretten zu laßen, die resolution ist hiruber außgestelt geblieben