cloisteren marienberg an der pfortzen einen sack mehl ababgesetzt worden
burgermeister Holter referirt, wie daß auff st. joannes marcktag der zollpfortzer sich beij ihme angemeldet und zu erkennen gegeben hatte ihme von herren renthmeisteren ahnbefohlen zu seijn, daß, wan eine kahre mit mehl fur das cloister marienberg hirhin kommen wurde, solche anhalten solle, wie nun des verhaltens halber die anfrag gethan, so hette demselben ahnbefohlen einen sack mehl abzusetzen, mit der anfrag, ob wohl oder übel gethan habe, in maßen herr commisarius des cloisters angibt, daß wie von Herren rentmeisteren verstandten, sie darab keine wißenschafft sonderen sich gantz und zumahlen entschuldigen thäten, auf diese abgestattete relation ist eines ehrsamen raths allinger Schluß, daß zu manntenenz der statt zwangmuhlen sehr wohl mit absetzung eines sackmehls geschehen, noch beßer aber, wan die gantze kahrr sambt dem mehl angehalten worden were, mit der ernstund nachtrücklicher erinner- und wahrnung, daß ins kunftig, fals wiederumb der muller zu Grevenbroch an statt des erpfachtigen roggens mehl dargegen hierhin bringen würde, die pferdt kahrrig und mehl arrestirt und sequestiret seijn sollen, welche Magistrats erklährung herrCuper der frawen priorinnen annoch heuth anzubringen hatt.