Band 30: Eintrag vom  27. März 1738 (Nr. 49 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Denen Körffmacheren soll verbotten werden auff die gemeine Bleichen Weiden zu schellen und darinnen graben zu machen fur die Weiden zu setzen, sonderen denenselben eine andre Platz darzu angewiesen werden soll