auff gethane relation HerrnBürgermeisteren Holter, wie
[Nächste Seite] 32daß Herrn Capellan Kux in nahmen deren erbgenahmen Borgs wegen deren vor der Heßenpfortzen gelegene noch in pfachtung habenden 81/2 morgen landt fur den abstandt deren annoch lauffenden 2 jahren 20 Reichsthaler sub ratificatione Magistratus anerbotten hatte, welches Magistratsherren ratificirt, und können solche ahn dem rückstandt decourtiert werden.