fraw Cox
auff gethanen vortrag, daß die fraw wittib Cox gegen eine general quitung das beij der statt renthcammer stehendes capital von 126 Reichsthalern ablegen wolte, ist der bescheidt, daß die collectzettelen und renthcammer rechnung vorläuffig nachgesehen, und der wittiben ihrer schuldigkeit halber der status gemacht werden solle.