Band 38: Eintrag vom  19. April 1793 (Nr. 13)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachbaren auf dem Markt

Auf unterdienstliche Bittschrift deren Nachbaren auf dem Markt bleibt es bei der vorheriger Zulag zu behuf einer Pompe. indessen wird einem jeden Nachbar aufgegeben, zu behuf derselben pro ratä beizutragen.