Theodor Kürten
Theodor Kürten läst vermög Bescheid vom 20ten vorigen Monats ad Senatum gelangen den Plan seines vorhabenden Haußbaues an seinem Garten auf dem Markt, worauf demselben gestattet worden, die Wohnbehaußung planmäßig in einer gerader Linie des neuen Haußes des Jacoben Scherer jedoch solcher gestalten aufführen zu laßen, daß die Eck seines Baues nach dem Hessenthor auf die Eck des Heilig grabgarten gerichtet werde, wesfals ihme die Anweisung durch den BauinspectorenHermkes gegeben, und dieser bei Aufführung deren Fundamenten adhibirt werden solle. Dan hat der Suplicant in Zeit von einem Jahr mit dem vorhabenden Haußbau einen Anfang zu machen, worin demselben in der Seiten maur nach dem Hessenthor weder Fensteren noch eine Tachtrauf gestattet werden, übrigens wird ihm aufgegeben, wenn neben seinem Hauß von einem anderen gebauet werden solte, seinem Nachbar den Einbau gegen Erstattung deren halben Kösten der Seitenmaur zu gestatten, und desfals eine Verzähnung an besagter Maur zu belaßen .
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