Band 50: Eintrag vom  07. Dezember 1853 (Nr. 57 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dem heute versammelten Gemeinderath wurde in Folge höherer Verfügung ein von dem Königlichen landräthlichen Amte aufgestelltes Tableau über die Ertheilung des Kreises Neuß in zwei Kehrbezirke vorgelegt, damit der- selbe sich gutachtlich darüber äußere.

Nach diesem Tableau würde der ca 5700 Häuser mit 8 400 Schornsteinen enthaltende Kreis wie bisher in zwei Kehrbezirke und zwar in den Kanton Neuß, umfassend die Bürgermeisterei Neuhs, Büderich, Heerdt, Kaarst, Büttgen, Glehn, Grefrath, Holzheim, Norf und Grimlinghausen, und in den Kanton Dormagen mit den Bürgermeistereien Dormagen, Zons, Nievenheim, Nettesheim und Rommerskirchen eingetheilt werden.

Gemeinderath äußerte seine Ansicht dahin, daß der Kreis Neuhs allerdings in zwei Bezirke einzutheilen sein dürfte, jedoch wäre das Tableau der landräth- lichen Behörde in der Weise zu modifiziren, daß die Bürgermeistereien Grimlinghausen und Norf, obgleich solche näher auf Neuhs als auf Dormagen zu belegen sind, letzterem Kanton zugetheilt werden, damit der für denselben anzustellende Schornsteinfegermeister in seiner Existenz gesichert sei.

Was die in der Folge festzustellenden Reinigungs- gebühren betrifft, so hält Gemeinderath a für die Reinigung eines Kamins, wenn das Haus aus einem Stockwerk besteht, eine Gebühr von einem Silber groschen; b für dieselbe, wenn das Haus zwei Stockwerke hat, eine solche von einem und einem halben Sgroschen; c für die Reinigung eines Kamins, wenn das Haus drei und mehrere Stockwerke hat, eine Gebühr von zwei Sgroschen, hinreichend. actum ut supra

[Nächste Seite]