Ein Schreiben des früheren hiesigen Kreissecretairs jetzigen Steuer-Einnehmers Fr. Hermanns in Zons wird vorgelesen, worin derselbe bittet, daß die 4te und 5te Quote des von ihm zur Zeit gezeichneten freiwilligen Beitrags für das Convictorium ad 25 rt niedergeschlagen werden
[Nächste Seite] möge, weil er in der Unterstellung gezeichnet habe, daß er der Wohlthat des mit dem Convictorium errichteten Gymnasiums theilhaftig werde, was durch sein Verziehen nach Zons nicht der Fall sei.Da p Hermanns ohne irgend einen Vorbehalt gezeichnet hat, so glaubt Gemeinderath auf einen Erlaß nicht eingehen zu können.
actum ut supra