In Gemäßheit hoher RegierungsVerfügung vom 19. März 1835 I S. II N° 2463 wurde der die muthmaßlichen Einnahmen und Ausgaben des Jahres 1843 enthaltende Etat der Sparcasse dem Stadtrathe zur Begutachtung vorgelegt. Es fand sich gegen die Aufstellung, welche in Einnahme und Ausgabe einen Betrag von 10003 Thalern nachweist, nichts zu erinnern.
Actum ut supra