Band 47: Eintrag vom  17. März 1845 (Nr. 190)

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Transkription

 

Das mit landrätlicher Randverfügung vom 25. Februar courant dem hiesigen Bürgermeisteramte zugestellte Schreiben des Herrn Landrath von der Straeten zu Gladbach vom 29. Januar courant, wodurch zum Ausbau des CommunalPolizeiweges von Neuhs nach Gladbach für die Gemeinde Kleinenbroich eine Beihülfe Seitens der Stadt Neuhs nachgesucht wird, wurde dem Stadtrath heute zur Äußerung vorgelegt. Wie sehr der vollständige Ausbau dieses für die sämmtlichen betheiligten Gemeinden gleich nützlichen Weges auch hier lebhaft gewünscht wird, so muß der Stadtrath doch bedauern, die erbetene Beihülfe nicht bewilligen zu können, da die Stadt Neuhs schon den Ausgangspunkt dieses Weges von hier bis an die Grenze der Bürgermeisterei Büttgen mit bedeutendem Kosten-Aufwande gebaut hat, und ihre disponiblen Mittel auch anderweit für den Wegebau und sonstige dringende Zwecke in Anspruch genommen werden.

Actum utsupra