In Rücksicht auf die langen Dienstjahre des seit 1807 an dem hiesigen Progymnasium angestellten Lehrer Joseph Berghoff fand der Stadtrath, nach Einsicht der Vorstellung desselben vom 13. dieses Monats sich bewogen, die Besoldung des gedachten Lehrers vom 1. Januar courant an, jener seiner übrigen Collegen gleich zu stellen, und solche mit Auschluß der nun wegfallenden bisherigen Gratification von 50 Thl auf überhaupt 460 Thl zu fixiren. Es wurde daran die Bedingung geknüpft, daß der x[erwähnte] Berghoff zur Haltung des sogenannten Silentiums vor wie nach verbunden bleibe, und dafür weder eine besondere Remuneration, noch eine Verminderung seiner berufsmäßigen Unterrichtsstunden in Anspruch nehmen könne.
Actum utsupra
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