Band 47: Eintrag vom  30. März 1844 (Nr. 81)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Veranschlagung der Erft-Erweiterung.

Der vorsitzende Bürgermeister trug vor, daß in der neuern Zeit mehre Eisenbahn-Projecte zu Tage gekommen bei denen die hiesigen Stadt mehr denn weniger berührt werde, daß aber Neuss nur dann nahmhaft dabei gewinnen könne, wenn zugleich die Bahn für ihren Endpunkt erreiche, und die weitern Strecke von hier nach Düsseldorf mittelst einer Dampffähre befahren wurde.

Zu diesem Zwecke sei es Nothwendig, den Erft-Canal um etwa 15 Fuß zu erweitern, und die beiderseitigen Ufer dergestalt zu befestigen , daß sie dem durch die Dampfschiffahrt verursachten Wellenschlage Widerstand leisten können. Vorläufig wurde es nicht in Frage gestellt, wenn die Kosten dieser Erweiterung und Uferbefestigung tragen sollen, sondern es handeln sich einzig darum, ob es nicht rathsam scheine, einen Anschlag über die dadurch entstehenden Kosten gleich aufnehmen zu lassen, um damit bei den Berathungen über die Eisenbahn-Richtung zu gelegener Zeit hervortreten, und dem diesseitigen Projecte als dann Eingang und Geltung verschaffen zu können.

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Der Stadtrath fand es nach diesem Vortrage angemessen, den Plan und Anschlag für jene Erweiterungs- und Befestigungs-Arbeiten auf städtische Rechnung aufnehmen zu lassen, und er bewilligte dazu hierdurch die nöthigen Auslagen aus der Communal-Casse, ohne sich jedoch auf die Frage selbst, nämlich, vor die Kosten des Bauens zu tragen habe, irgend ein zu lassen.

Actum ut supra