Band 50: Eintrag vom  11. Februar 1856 (Nr. 487)

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Transkription

 

Der Bürgermeister trägt in Beziehung auf die an der vorigen Sitzung mitgetheilte Anzeige der Hospital-Commission in Betreff der Annahme neuer barmherziger Schwestern beim Bürgerhospitale, vor, wie das Statut die Genoßenschaft dieser Schwestern bereits die Stipulationen für eine solche Annahme genau enthalte, und daß es hiernach der Anempfehlung von Bedingungen an die Hospital-Verwaltung für dergleichen Fälle, nicht bedürfe.

Nachdem die bezüglichen Bestimmungen des KlosterStatuts vorgelesen worden, gab Gemeinderath in Übereinstimmung mit der Ansicht des Vorsitzenden die Erklärung ab, daß eine weitere Beschlußnahme nunmehr zurückfalle.

actum ut supra