Wahl der Klassensteuer Vertheiler pro 1837
Versammelt, um nach Vorschrift des §52 der Instruktion vom 25. März 1833 zur Wahl der Mitglieder und Stellvertreter der Klassensteuer-Vertheilungs-Commission pro 1837 zu schreiten, nahm der Stadtrath Veranlassung die unterm 2. October vorigen Jahres gewählte Commission auch für das Jahr 1837 zu bestätigen, in der er dieselbe jenem Geschäfte zu allseitiger Zufriedenheit vorgestanden habe.
Es wurden demnach auch pro 1837 gewählt: a. als Commissaire: die Stadträthe Peter Reinartz, Heinrich Thywissen und Jacob Hüsgen, und b. als Stellvertreter: die Stadträthe Degref, Rottels, Arnold Tillmann und Franz Derendorf.
actum ut supra